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Reiserücktrittsversicherung

In den meisten Fällen plant man eine Reise langfristig und bereitet sich gut darauf vor. Dennoch gibt es viele Gründe, warum die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Es kann unerwartet eine schwere Krankheit auftreten, ein Unfall passieren oder der Tod eintreten. Ebenso kann eine Schwangerschaft oder die Nichtverträglichkeit von Impfungen sowie Brand oder Einbruch des Eigentums der Anlass für die Stornierung einer Reise sein. Auch können Angehörige oder Mitreisende davon betroffen sein.

Da bei Nichtantreten der gebuchten Reise hohe Stornogebühren anfallen, ist es in jedem Falle ratsam, gleich bei Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung mit abzuschließen. Da verschiedene Varianten von Reiserücktrittskostenversicherungen angeboten werden, empfiehlt es sich, die Police nach den eigenen Wünschen und Anforderungen auszuwählen.

Am häufigsten wird die Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Diese kommen für die Reisekosten oder die Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise auf - entweder mit Abzug des vereinbarten Selbstbehalts oder der gesamten Summe.

Für kostspielige Reisen sind die etwas teureren Tarife ohne Selbstbehalt zu empfehlen da bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung ca. 20 Prozent des Reisepreises selbst getragen werden müssen. Zu unterscheiden sind ebenfalls Reiserücktrittskostenversicherungen mit Reiseabbruchversicherung, welche sowohl vor Antritt der Reise wie auch während des gesamten Aufenthalts am Urlaubsort gültig sind. Ohne diese Abbruchversicherung leistet der Versicherer nur bis zum Reiseantritt. Eventuelle Mehrkosten (bis Höhe Versicherungssumme – in der Regel 10.000 €) bei vorzeitiger Abreise aus dem Urlaubsort z. B. wegen Krankheit, werden von einigen Gesellschaften mit einem Aufschlag übernommen. Auch übernehmen viele Anbieter die zusätzlichen Kosten für die spätere Rückkehr infolge eines Unfalls ebenfalls gegen Aufschlag.

Die Reisekostenrücktrittsversicherung kann als Einmalversicherung abgeschlossen werden, die nur für eine angegebene Reise gültig ist. Nicht nur für Vielreisende ist jedoch eine Jahresversicherung lohnenswert, die mehrere Reisen eines Jahres absichert (bis vereinbarte Höchstreisepreisgrenze). Werden Schiffsreisen gebucht, sind für die Reiserücktrittskostenversicherung höhere Beiträge aufzubringen. Auf Grund der hohen Stornokosten ist die Absicherung gegen Nichtantritt jedoch auf jeden Fall empfehlenswert.

Für Charter- und Segeltörns gelten oftmals gesonderte Bestimmungen über die man sich vorab beim jeweiligen Versicherungsanbieter informieren sollte. Bei fast allen Reiserücktrittsversicherungen gibt es verschiedene Ausschlussgründe wie beispielsweise Streik, Krieg, Unruhen und Länder für welche eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde. Hier sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer rechtsverbindlich.


 

 


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