KFZ Versicherung
Wer im Personenbeförderungsgewerbe tätig ist, sollte großen Wert auf einen ausreichenden Versicherungsschutz legen. Schnell kann im täglichen Berufsverkehr etwas passieren – und dabei muss es nicht immer bei einem Blechschaden bleiben. Wer beispielsweise als Taxifahrer einen Personenschaden verursacht, kann ohne entsprechende Taxiversicherung schnell vor dem finanziellen Ruin stehen.
Taxiversicherungen sichern Taxifahrer vor hohen finanziellen Kosten im Falle eines Unfalls. Je nach gewähltem Leistungsmodell umfassen die Taxiversicherungen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die vor Ersatzansprüchen Dritter bei Schäden einspringt, eine Kaskoversicherungen, die für Schäden am versicherten Fahrzeug selbst aufkommt sowie eine Schutzbriefversicherung, die die Kosten für Abschleppdienste oder Bergungsarbeiten erstattet. Des Weiteren können Taxiversicherungen auch eine Kfz-Unfallversicherung enthalten, die im Todesfall bzw. bei Invalidität von Fahrgästen finanzielle Leistungen bereitstellt.
Für Taxifahrer bietet sich außerdem ein Spezial-Rechtsschutz an, welcher die Risiken im betrieblichen Bereich sowie im Straßenverkehr abdeckt. Taxifahrer sind einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt – es können Unfälle im Straßenverkehr auftreten, aber auch körperliche Angriffe, Überfälle und Beraubungen. Mit einem Spezial-Rechtsschutz können solche Risiken abgesichert werden – sowohl beruflich als auch in der Freizeit. Häufig umfasst der Spezial-Rechtsschutz auch etwaige Angestellte, Saison- und Aushilfsfahrer. Die Rechtschutzversicherung zahlt im Schadensfall – je nach gewählten Leistungsmerkmalen bei Versicherungsabschluss – beispielsweise eine lebenslange Unfall-Rente, leistet Zahlungen an Hinterbliebene bei Todesfall, übernimmt die Kosten für Krankenhaustagegeld und leistet Schmerzensgeldzahlungen. Auch Überfallentschädigungen, Bergungskosten oder Beraubungsentschädigungen können von einem Spezial-Rechtsschutz übernommen werden. Bei Abschluss einer solchen Versicherung ist auf die gewünschten Merkmale zu achten.
Eine weitere Versicherung im Personen-Verkehrsgewerbe ist die Mietwagenversicherung. Diese sollte abgeschlossen werden, wenn ein Fahrzeug zum Selbstfahren angemietet wird. Mietwagenversicherungen decken die Kosten ab, die bei einem Unfall mit einem Mietwagen entstehen – im schlimmsten Fall auch Verschrottungskosten. Um die richtige Mietwagenversicherung abzuschließen, sollte man im Vorfeld genau überlegen, welche Leistungen die Versicherung umfassen sollte. Es gibt bei Mietwagenversicherungen sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoversicherungen. Die Haftpflicht kommt für Fremdschäden auf, die man mit dem angemieteten Fahrzeug an Dritten verursacht. Sollten häufiger Auslandsfahrten getätigt werden, so ist es ratsam, die Deckungssumme im Ausland genau zu prüfen – diese ist meist nicht im gleichen Umfang enthalten wie im Inland. Geht der Schaden nämlich über die Deckungssumme der Mietwagenversicherung hinaus, muss der Rest aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei einer Kaskoversicherung bietet es sich an, eine Mietwagenversicherung ohne bzw. nur mit niedriger Selbstbeteiligung auszuwählen, da die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoversicherung häufig sehr hoch ist.
Die Lotsenversicherung ist für alle Personen wichtig, die fremde Kraftfahrzeuge nutzen. Es handelt sich hierbei um eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche des Halters umfasst sowie Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die mit dem Kraftfahrzeug verursacht werden. Je nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung wird der Tarif für die Lotsenversicherung festgelegt.
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