Reiserücktrittsversicherung
Zu den sehr häufigen und durchaus empfehlenswerten Versicherungen aus der Gruppe der Reiseversicherungen gehört die Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Funktion, den Fall abzusichern, dass der Versicherte seine gebuchte und meist bereits bezahlte Reise wegen eines wichtigen Grundes nicht antreten kann. Dazu muss man wissen, dass Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Stornogebühren erheben, wenn eine Reservierung abgesagt wird, wobei diese Stornogebühren einen Anteil bis hin zum gesamten Reisepreis betragen können, je nachdem, wie viel Zeit bis zum geplanten Antritt der Reise verbleibt. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt und verhindert damit, dass der Versicherte eine Reise anteilig oder vollständig bezahlen muss, obwohl er sie nicht antritt. Zu den versicherten Gründen gehören, je nach Anbieter, eine Erkrankung, ein Unfall, ein Todesfall, eine Schwangerschaft, die Unverträglichkeit von vorgeschriebenen Impfungen, eingetretene Arbeitslosigkeit, aber auch Schäden am Eigentum beispielsweise in Folge eines Feuers oder eines Einbruchs. Der versicherte Grund muss hier in der Regel plötzlich und unerwartet eintreten. Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung ergeben sich in erster Linie aus dem Reisepreis, wobei meist ein bestimmter Prozentsatz als Versicherungsprämie erhoben wird. Daneben können der Umfang der versicherten Gründe, die zu einer Versicherungsleistung führen sowie der Zeitpunkt des Abschlusses, das heißt, wie viel Zeit bis zum Antritt der Reise verbleibt, Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen, einige Versicherer bieten darüber hinaus eine Selbstbeteiligung an, was bedeutet, dass der Versicherte einen Teil der Stornokosten selbst trägt. In den meisten Fällen wird die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen, allerdings ist es meist auch möglich, die Versicherung nachträglich abzuschließen. Welche Fristen hierbei gelten, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab, meist beläuft sich der Zeitrahmen bis auf drei Wochen nach der Buchung. In einigen Fällen kann allerdings auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung verzichtet werden, nämlich beispielsweise dann, wenn der Reisende über bestimmte Kreditkarten verfügt. Die damit verbundenen Versicherungspakete beinhalten häufig eine pauschale Reiserücktrittsversicherung, wobei diese meist an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel gehört häufig zu den Voraussetzungen, dass die Reise mit eben dieser Karte bezahlt worden sein muss.
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