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Vaterschaftstest

Vätern, die Zweifel sehr oft an ihrer Vaterschaft . Diesen wird es von nun an leichter gemacht, einen Vaterschaftstest durchzuführen.

Bereits im Jahr 2007 wurde entschieden, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Bedingungen zum Thema Vaterschaftstest überarbeiteten muss. Ausgang der heftigen, von der Gesellschaft interessiert verfolgten Diskussion war die Verfassungsklage des 37-jährigen Frank S., der bei seiner Tochter einen heimlichen Vaterschaftstest durchgeführt hatte und die Ergebnisse vor Gericht nicht verwenden durfte, obwohl der Test bewies, dass eine Vaterschaft ausgeschlossen war. Zwar wurde die Klage von Frank S. zurückgewiesen, die Gesetzeslage wurde darauf hin jedoch geprüft und reformiert. Am 1. April 2008 trat nun das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft, das es Vätern erleichtert, einen Vaterschaftstest durchzuführen.

Bisher war es für die zweifelnden Väter rechtlich fast unmöglich, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, wenn die sorgeberechtigte Mutter diesem Vaterschaftstest nicht zustimmte. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes wurde bisher höher eingeschätzt als der Anspruch des vermeintlichen Vaters auf die Klärung der Abstammung – und ein Vaterschaftstest somit erschwert. Von nun an kann ein Vaterschaftstest auch dann veranlasst werden, wenn sich andere Betroffene dagegen sperren. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU, lobt die neue Entscheidung zum Vaterschaftstest als wichtigen Schritt für Männer, „aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen".

Ein Vaterschaftstest kann mit bis zu 99,99999-prozentiger Sicherheit klären, ob ein Kind wirklich der biologische Nachkomme des Mannes ist, rechtlich als sein Vater gilt. Dazu werden die DNA des Kindes und des Vaters im Labor miteinander abgeglichen. Hierzu ist keine Blutentnahme notwendig, sondern lediglich ein Abstrich von der Mundschleimhaut.

 

 


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