Welche Leistungen erbringt die KFZ-Versicherung
Allgemein ausgedrückt, ersetzt die Kfz-Versicherung alle die Schäden, die durch den Betrieb von Fahrzeugen verursacht werden können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Grundvoraussetzung dafür ist, dass ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die an anderen Personen oder fremden Fahrzeugen und Gegenständen verursacht werden. Die Teil- und Vollkaskoversicherungen übernehmen darüber hinaus auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es zu einem Schadensfall wird zunächst geklärt, wer die Schuld am Unfall trägt.
Trägt der Versicherungsnehmer die alleinige Schuld, übernimmt der Versicherer alle Kosten, die dem Unfallopfer zustehen, liegt eine Teilschuld vor, erfolgt die Entschädigung entsprechend anteilig. Zeitgleich schützt die Haftpflichtversicherung vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen und wehrt diese mit juristischen Mitteln ab. Liegen berechtigte Ansprüche vor, erstattet der Versicherer bei Personenschäden die Kosten für Arzt und Krankenhaus, Schmerzensgeld und eine Rente bei Invalidität. Kommt es zu Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, kommt die Versicherung für die Bergungs- und Reparaturkosten auf, ersetzt den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden und übernimmt bei Bedarf die Kosten für einen Mietwagen. In aller Regel ist es möglich, einen Fahrzeugschaden auf zwei Arten zu regulieren. Entweder der Schaden wird in einer Werkstatt repariert und diese Rechnung bei der Versicherung eingereicht oder die Versicherung erstattet nach vorausgehendem Gutachten durch einen Sachverständigen die Wertminderung am Fahrzeug, wenn der Schaden nicht repariert werden soll.
Grundsätzlich gilt auch für den Geschädigten, dass dieser die Kosten möglichst gering zu halten hat. Das bedeutet, dass die Versicherung eine Werkstatt empfehlen kann, die ebenso sachgerecht, jedoch kostengünstiger arbeitet als die Werkstatt, die der Geschädigte ansonsten aufsucht. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Deckungssummen. Diese stellen die Obergrenze der Leistungen durch die Versicherung dar, oder anders ausgedrückt, die Versicherung bringt maximal diese Summe für die Regulierung eines Schadens auf.
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